• Der Abstammungsnachweis sowie bei Islandpferden eine evtl. vorhandene FEIF/IPZV-Beurteilung müssen der Anmeldung als Kopie (beideitig kopiert) beigelegt werden. Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Von Stuten wird eine Tupferprobe (CEM-Tupferprobe) verlangt, die nicht älter als 14 Tage sein sollte. Der schriftliche Nachweis ist bei Übergabe der Stute vorzulegen. Die Stuten müssen eine gültige Impfung (Tetanus/Influenza/Herpes) nachweisen.

  • Gedeckt wird ausnahmslos an der Hand oder in der Veterinärmedizinischen Universität.

  • Im Falle von Krankheiten oder Verletzungen bei denen eine tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach seinem eigenen Ermessen zu Lasten und in Auftrag des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Das gleiche gilt sinngemäß für evtl. notwendige Schmiedearbeiten. Die Kosten trägt ausschließlich der Stutenhalter. Die Stuten werden ausnahmslos nur unbeschlagen dem Hengst vorgeführt!

  • Für bestmögliche Unterkunft und Pflege wird gesorgt. Der Hengsthalter übernimmt jedoch keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwert der Stute bzw. des dazugehörigen Fohlens, gleich welcher Ursache. Auch für Schäden, die durch Zuführung der Stute zum Hengst oder durch den Deckakt selbst entstehen, übernimmt der Hengsthalter keine Haftung. Die Haftung des Hengsthalters beschränkt sich auf solche Schäden, die ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigefügt werden, jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

  • Für von seinen Pferden verursachte Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine für sämtliche Fälle der Tierhaltung, Bedeckung und sonstiger Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für die Stute besteht.
    Die Decktaxe erfährt man auf Anfrage. Stuten, die eine FIZO Prüfung mit Eliteklasse erreicht haben (Gesamt 8,0 oder mehr), erhalten einen Rabatt. Für jede Stute ist eine Anzahlung erforderlich, welche nach der schriftlichen Anmeldung per email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (mit Name der Stute und Name und Adresse des Besitzers) überwiesen werden. Die Bankdaten erhalten Sie nach der schriftlichen Anmeldung. Der Rest der Decktaxe muss bar mitgebracht werden wenn die Stute gebracht wird. Die Stute wird erst nach Auszahlung der gesamten Deckgebühr dem Hengst vorgeführt. Die Aufwendungen für die Pflege eines Ekzempferdes werden gesondert berechnet. Die Kosten für die Unterkunft und sonstige kosten werden beim Abholen der Stute verrechnet. Die Stute darf erst mitgenommen werden, wenn alles bezahlt ist.

  • Wird der Deckanspruch seitens des Stutenhalters, gleich aus welchem Grund, nicht in Anspruch genommen, verfällt die Anzahlung. Ein Übertrag des Decksprungs auf eine andere Stute ist nur mit neuer gültiger CEM-Tupferprobe möglich!

  • Danach wird der Deckschein wird erst ausgehändigt wenn alle kosten beglichen wurden.

  • Auf Wunsch und zu Lasten des Stutenbesitzers kann eine Trächtigkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Sollte die Stute nicht trächtig sein, kann sie, soweit möglich, noch länger beim Hengst bleiben oder der Stutenbesitzer erhält im darauf folgenden Jahr für die Stute einen Freisprung. Vorausgesetzt ist eine TA-Abklärung der Stute. Im Falle von Nichtträchtigkeit einer Stute ist uns dieses bis spätestens 30.10. der jeweiligen Decksaison zu melden. Die Stute muss per Ultraschall untersucht worden sein. Sollte uns dieses bis 30.10. nicht vorliegen, gehen wir davon aus, dass die Stute tragend ist und somit erlöschen sämtliche Sondervereinbarungen oder der Anspruch auf einen Freisprung in der Folgesaison.

  • Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters. Mit der Stutenanmeldung erklären Sie die Deckbedingungen als angenommen.